Verletzer

Verletzer
Ver|lẹt|zer, der; -s, -: jmd., der etw. verletzt (3 a): Um nicht allein als V. des Völkerrechts zu gelten ... (Konzelmann, Allah 219); Es gibt reißende Wölfe, die sich traditionsgemäß unter dem Schafsfell der »Menschenrechte« verbergen und sich hinterher als weit grausamere V. jedes menschlichen Rechtes entpuppen (Report 21, 1977, 1); Wenn weitere Verbrechen verhindert werden sollen, dann müssen aber die V. von Menschenrechten zur Rechenschaft gezogen und ihre Taten von einer unabhängigen Instanz untersucht werden (Zeit 29. 9. 95, 12).

Universal-Lexikon. 2012.

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